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Köppenbarg

Der Berg der Geköpften
Ausschnitt aus der Sitenschen Karte von (1609)

Beim Köppenbarg - Berg der Geköpften - handelt es sich um eine Gerichtsstätte aus dem Anfang des 17. Jahrhundert an einem jungsteinzeitlichem Hügelgrab. Ob hier je Menschen hingerichtet wurden, darüber konnte bisher kein Hinweis gefunden werden. Aber dennoch läßt sich einiges zu dieser Stelle berichten: Nicht von ungefähr steht der Galgen direkt an der Landstraße nach Lübeck kurz vorm Krummesser Baum. Denn hier war auch die Grenze zwischen dem Herzogtum Lauenburg und der Stadt Lübeck.

Wie einige Krummesser "Vorfälle" belegen, waren die Beziehungen zwischen Herzog Franz  II. von Sachsen-Lauenburg (*1547; † 1619) und der Hansestadt Lübeck nicht die Besten (s.a. Straße und Schreckensnacht. Sah sich der Herzog doch mit dem Verlust von Mölln und Bergdorf schwer in seiner herzöglichen Macht beeinträchtigt.

So wurde angeblich im Winter 1597/98 ein Mordanschlag auf ihn verübt. Der Anstifter dazu sollte der Lübecker Ratsherr und Bergedorfer Amtmann, Gerhard Grentzin (*?; † 1610) und damit die Hansestädte Hamburg und Lübeck selbst gewesen sein. Dieser hätte bekannte Kriminelle beauftragt, welche den Herzog im Sachsenwald bei Aumühle auflauern und ihn erschießen sollten. Da der Herzog des Amtmannes nicht habhaft werden konnte, wurde sein Schreiber Andreas Grimm nach Schnackenbek zu einer Unterredung gelockt und dort verhaftet. Dieser wurde in einer Gegenüberstellung von zwei der unter Folter geständigen Übeltäter als Auftraggeber schwer belastet.

Ob an diesen Vorwürfen überhaupt ein Fünckchen Wahrheit bestand, ist sehr zu bezweifeln. Denn die nach der Gefangennahme protokollierten Aussagen der Attentäter entstanden alle unter schwerster Folter und wurden diesen in den Mund gelegt. Aber nach Rechtsverständnis der Zeit ein legitimes Mittel zur Wahrheitsfindung. So führten die Geständnisse der sechs Attentäter (Heinrich Schumacher, Joachim Heinemann, Heinrich Grefe, Jacob Eggers,  Heineke Timman und Joachim Timme) selbstredend zu deren Verurteilung. Und so ein abscheuliches Verbrechen gegen den Landesherrn konnte natürlich nur mit der schwersten Bestrafung geandet werden.

So verurteilte Herzog Franz die Missetäter zur lebendigen Vierteilung und Köpfung. Dies wurde dann  in Lauenburg im Jahre 1603 durchgeführt. Zur Abschreckung und Unterstreichung herzöglicher Macht wurden an den Landesgrenzen, wie bei Schmilau, Grönau, Marienwohlde und Krummesse, Galgen aufgestellt, um an diesen Körperteile (Viertel) dann zur  Schau zu stellen. Da die Stadt Lübeck ja der vermeindliche Drahtzieher dieses Anschlages war, wurden neben den "Vierteln" am Galgen bei Krummesse noch die Köpfe von drei Attentätern angenagelt. All dies ist noch wenige Jahre später auf dem obigen Kartenauschnitt der "Stitenschen Karte" dargestellt und führte zu dem Namen Köppenbarg.


Zettel welches nach Hinrichtung Sechs Übel
Täter von der Canzley in dem Lande zu Sachsen
auf Herzog Franzen zur Sachsen Lauenburg
Zuschickung und befehlich abgelesen

 

Diese danksagung soll der Pastor zur Cromeß

Auf negstkünftigen Sontag unter dem gemei-

nen gebet nach der Predigt gebürlich thuen

und damit daß bißhero gedahne gemeine gebet

vor eine Hochwichtige sache p. beschlißen Datum

Lawenburg den 28. Juli Ano 1603

Mag. Johannes Rupertus



Am 28. Juli 1603 ergeht vom Superintendenten Johannes Rupertus (1592-1605) in Lauenburg die Weisung an den Krummesser Pastor Otto Deterding, das jener am kommenden Sonntag nach seiner Predigt ein Dankgebet „vor eine hochwichtige Sache“ abhalten soll. Das Schreiben enthält den genauen Wortlaut des Gebetes, in dem sich dafür bedankt werden soll, dass die Täter des Anschlages einer gerechten Strafe zugeführt wurden und dem Herzogtum Dank göttlicher Beschirmung, der Landesfürst erhalten geblieben ist. Zudem enthält es den Wunsch, dass die „mortirschen fürhabens anstiffter (womit natürlich der Lübecker Rat gemeint war), mit ihnen gehelet auch Rath und dat zu ihren fürhaben gegeben, Gotts gerechts gerichts auch erfahren“.  Also unterm Strich, sollte klargemacht werden, dass alles was der Herzog bisher getan hatte mit göttlichen Wohlwollen geschehen war und die bösen Lübecker auch noch ihrer Strafe zugeführt werden würden. Sicherlich ein kluger Schachzug des Fürsten gegen Lübeck. Aber offenbar ging der selbe Mann, der die Lauenburgische Kirchenordnung 1585 initiiert hatte, auch über Leichen.

Dieses Schriftstück befindet sich heute im Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Wien (RHR Judicilia Antiqua 267-1), nur um ein Beispiel zu geben, wie weit doch die Akten zur Krummesser Geschichte verstreut sind.

Der Krummesser Andreas Kracke (*1611) berichtet 1674 noch: Das Viertelkörper am Pfahle hingen und vier Köpfe nebst zwei Nageln auf einem andern Pfahl, welche die Augenseite nach der Stadt Lübeck zugekehrt hatten. Ob nun drei oder vier Köpfe, wer weiß das noch nach so vielen Jahren. Laut Zeugenverhör von 1674 werden auch nur vier von den sechs Attentätern gevierteilt. (s. LAS Abt. 210 Nr. 716)

In Krummesser Landstraße von Charles Coleman von 1927 steht, dass der Hügel "neuerdings" abgetragen ist.

 

Da die Fluren Hilgenbree und Pingsheesch direkt an die Flur Köppenbarg grenzen, scheint dieser Bereich der Krummesser Flur schon sehr lange von kultischer Bedeutung zu sein. Auf der Pingstheesch wurde vermutlich das Vogelschießen, das zu diesem Volksfest an Pfingsten gehörte, abgehalten. Und Hilgenbree = Heiligenbreite läßt auf kirchlichen Besitz schließen.

Wer mehr zu diesem Fall wissen möchte, dem sei empfohlen:

Lauenburgische Heimat Heft 196, Bericht über einen Mordanschlag, Wolfgang Blandow 2014

und Lauenburgische Heimat 1894  " Lowenburgischer peinlicher Prozeß und Urgicht ... 1603", W. Dührsen

sowie Geschichte und Landesbeschreibung des Herzogthums Lauenburg, Peter von Kobbe, Altona 1836, S. 386 ff

Südlöstlich von Brandenhusen auf der Insel Poel befand sich ebenfalls an einem Hügelgrab eine Gerichtsstätte die "Köppenbarg" hieß. Einen Köppenbarg gab es auch zwischen Sandesneben und Steinhorst.

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