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Grenzleben

Wat den eenen sin Ul is den annern sin Nachtigall

Das Territorium des Herzogtums Sachsen-Lauenburg war eigentlich zu klein, um ein Herzogsgeschlecht seinem Stand und Repräsentationsbedürfnis entsprechend finanzieren zu können. Politische und wirtschaftliche Unfähigkeit dieser sowie der Druck der Hansestädte Lübeck und Hamburg taten ihr Übriges zur desolaten Finanzlage.

Herzog Magnus (*1470; † 1543) konnte seinen Finanzbedarf noch durch Säkularisierung und eine höchst erfolgreiche Heiratspolitik kompensieren. Sein einziger Sohn, Herzog Franz I. übernahm die Regierungsgeschäfte 1543 mit dem Tod seines Vaters. Die Regentschaft Franz I. zeichnete sich durch Selbstüberschätzung und politische Unfähigkeit aus. Verträge wurden nicht eingehalten und das Land so stark mit Pfandschaften belastet, so dass ein völliger Bankrott kurz bevor stand.

​Der Klempauer Hof, auch Vogtei oder später Amt genannt, zu dem u.a. auch der lauenburgische Teil Krummesses gehörte, war von 1546 für 17.800 Mark an die Stadt Lübeck verpfändet worden und konnte erst 1583 von Hans Buchwald wieder eingelöst werden, obwohl schon 1574 Herzog Adolf von Schleswig-Holstein Herzog Franz II. 8000 Mark zur Einlösung von Klempau überlassen hatte. Besitzer des Hofes waren während dieser Zeit: Friedrich Nursau (? Nussen), Bosshoff Bockholt, Heinrich Lathausen, Hans Blome (-1570) und Hans Buchwald (1570-1583).

​So kommt es am 14. Januar 1570 zu einem Treffen zwischen dem alten Fürsten Franz I. und seinem Sohn Franz dem Jüngeren (II.) unter Ausschluss seiner weiteren Söhne in Krummesse. Franz der Jüngere überzeugte seinen Vater, die Regierungsgeschäfte niederzulegen und an ihn zu übertragen. Doch damit entbrannte ein Familienstreit, der das ganze Herzogtum noch bis 1588 in Mitleidenschaft nahm.

Aber unser Interesse gilt der Krummesser Geschichte. Was bedeutete es, dass der lauenburgische Teil von Krummesse zur Klempauer Vogtei und Hof gehörte? Die Bauern hatten ihre Abgaben an den dortigen Vogten zu entrichten. Zudem mussten sie für den Klempauer Hof Hofdienste (Hand- und Spanndienste s.a. Verkoppelung) leisten, so wie die Krummesser lübschen Anteils Hofdienste an den Krummesser Hof leisten mussten.

1545 hatte Herzog Franz I. die Lübecker darauf aufmerksam gemacht, dass diese sich des Jagens in seinem Klempauer Amt enthalten sollten. Dabei ging es weniger um das erlegte Wildbret, sondern der Adel betrachtete das Jagen als sein ureigenstes Privileg, und besonders die Ausübung desselben von Niederen wie Bauern und Bürgern als im wahrsten Sinne des Wortes  „unanständig“.

So hatten sich 1556 der Lübecker Bürgermeister und Herzog Franz I. in Krummesse getroffen, um die seit 1536 anhaltenden Gebietsstreitigkeiten im Bereich des Dorfes beizulegen (LASH, Abt. 390, Nr. 228). Mit Hilfe des Vertragsabschlusses sollten Übergriffe verhindert und die beidseitige Unverletzlichkeit der Grenzen gewährleistet werden. Der Herzog ließ aber vor der Besiegelung des Vertrages ursprünglich nicht verhandelte Textpassagen einfügen, die so nicht von Lübecker Seite akzeptiert wurden. Aufgrund der herzoglichen Schuldenlast einigte man sich dennoch auf einen Grenzverlauf, der auch die Besitzungen des St. Johannis-Klosters (Beidendorf) und die des Lübecker Ratmanns Christoph Tode (Beidendorfer See s.a. Namensgebung) berücksichtigte.

Diesem Vertrag war der Herzog  in den folgenden Jahren aber nicht gefolgt und die Streitigkeiten nahmen mit seinem Sohn Franz II. neue Dimensionen an: Mit dem Herzoge Franz II. von Sachsen Lauenburg hatte die Stadt Lübeck zu Ende des sechzehnten Jahrhunderts mancherley verdrüßliche und oft wiederhohlte Streitigkeiten. Der Herzog hatte die Absicht zu Crumesse einen Zoll einzuführen, den 24. May [1583] aldort einen ungewöhnlichen Schlagbaum anlegen. Die Lübecker, welche sich dieser Neuerung, wovon sie den größten Nachtheil zu besorgen hatten, nicht unterwerfen wollten, schickten unverzüglich Zimmerleute unter Bedeckung verschiedener Reuter, die von dem Stadthauptmann angeführet wurden, dahin, und ließen den neuen Schlagbaum in Stücken hauen, die Phähle wieder herausreißen, und den Platz wieder eben machen.

Als solches geschehen, mußte auf Herzog Franz Befehl der Stadthauptmann zu Ratzeburg in der folgenden Nacht mit dem beym Rothenhause befindlichen Lübeckischen Schlagbaum, obgleich solcher lange Jahre bereits gestanden hatte, eben also verfahren. Dies letzte verdroß die Stadt Lübeck so ungemein, daß sie ihrer Seits alles Verkehr mit den Lauenburgischen Landen aufhob. Es durften keine Lebensmittel, weder nach Ratzeburg, noch sonst in das Lauenburgische von Lübeck aus gebracht werden; den hiesigen Kaufleuten und Bürgern ward untersagt, sich zum Transport der Kaufmannsgüther zur Achse keiner Attelnburgischen Fuhrleute zu gebrauchen: wodurch diese, weil sie Wagen und Pferde darauf zu halten gewohnt waren, in nicht geringe Verlegenheit gesetzt wurden. Durch diese und dergleichen Verfügungen ward den Lauenburgischen Unterthanen mancher Verdienst , den sie sonst gewöhnlich von den Lübeckern genoßen hatten, entzogen. Die Bauern beklagten sich daher bey ihrem gnädigen Herrn, daß bey solchen Umständen es ihnen unmöglich werde, die ihnen auferlegten Hofedienste ferner Abzuhalten. Allein sie bekamen schlechten Trost; denn der Herzog ließ ihnen antworten: wer nicht mit Pferden zu Hofe dienen könne, der müsse mit Ochsen oder Kühen zu Hofe kommen, oder solle den Pflug selbst ziehen.

1591 da nun die Anlegung eines Zolles zu Crumesse keinen Fortgang gehabt hatte, so versuchte Herzog Franz es 1591 einen neuen Zoll zu Attelnburg auf die Kaufmannsgüther, welche zu Wasser die Elbe ….


Umständliche Geschichte der Kaiserl. Und des Heil. Römischen Reichs Freyen Stadt Lübeck, Johann Rudolph Becker S. 231; s.a. Geschichte und Landesbeschreibung des Herzogthums Lauenburg, Peter von Kobbe, Altona 1836, S. 381ff


Das ganze schaukelte sich weiter hoch und nicht nur die Krummesser waren davon betroffen. Grönauer Bauern wurde das Korn niedergetrampelt, die Holzhude am Rothenhaus am Ratzeburger See wurde vernichtet, eine Mühle in Farchau demontiert u.v.m (s.a. Jagd). Vergebens ordnete der Kaiser 1596 eine Kommission zur Beilegung des Streites an. In diesen Zusammenhang gehört auch das angebliche Attentat auf Herzog Franz II. im Winter 1597/98 (s. Köppenbarg), das in Wahrheit aber wohl als politische Finte zu sehen ist.

1587 hatte der Herzog in den Stitenschen Besitzungen widerrechtlich Bäume fällen lassen. Bei dieser Aktion wurden sogar drei Knechte der von Stiten, die das Ganze verhindern sollten, getötet. Als dann 1588 der Krummesser Gutsherr Gottschalk von Stiten verstarb und keinen männlichen Erben hinterließ, verschärfte sich die Situation für Krummesse weiter. Der Herzog betrachtete sich weiterhin auch als Lehnsherr über den lübschen Anteil von Krummesse und erinnerte sich, dass ihm laut der Verkaufsverträge mit den Darsows und Crispins das Rückkaufsrecht zustand.

So war Lübeck gezwungen, diese Angelegenheit vor das Reichskammergericht zu bringen. Die Verhandlungen begannen am 1. Dezember durch den beauftragten Lüneburger Rat, der Zeugen vernehmen ließ, um u.a. die strittigen Grenzen zu klären. Der Prozess zog sich bis 1606 hin und wurde zu Gunsten Lübecks entschieden, was offenbar den Herzog nicht weiter scherte.

Im Sommer 1600 ließ die Witwe Margarethe von Stiten Bäume in ihren Hölzungen schlagen, die dann über die Stecknitz nach Lübeck verschifft werden sollten, obwohl ihr dies strengstens vom Ratzeburger Hauptmann untersagt worden war. Daraufhin beauftragte der Ratzeburger Hauptmann die lauenburgischen Krummesser unter ihrem Bauernvogten Hans Jonas am 12. Juli 1600 dies zu verhindern (AHL ASA Int. 19855). Diese verschafften sich mit ungefähr 100 Mann zu Pferd und zu Fuß gewaltsam Zutritt auf den Krummesser Hof. Entwendeten dort acht Pferde, zwei Wagen samt Fuhrmann und dessen Diener und warfen die Stämme von drei schon beladenen Stecknitzkähnen wieder ins Wasser. So beschwerten sich die Vormünder und Geschwister der Witwe von Stiten geb. Höveln, der Herr Bürgermeister Gotthard von Höveln und sein Bruder Christian beim Kaiser.

1608 erschossen lauenburgische Krummesser Bauern einen städtischen Ratsdiener. Im Lübecker Dombuch wurde dazu vermerkt: Den 5. Augusti wardt zu Krumeße eines Erbarn Raths Diener von Hertzogk Frantzes volcke todt geschossen (s.a. Stitensche Karte von 1609 Kreuz in der Mitte des Dorfes mit dem Hinweis auf diesen Mord).

Aber wie kam es dazu? Der Hufner Hans Schünemanns war lübscher Untertan und hatte nach Ableben Gottschalks von Stiten, der  Witwe Margarethe von Stiten den Eid geleistet, sich dann aber später geweigert, bei ihr seinen Dienst zu tun, zu dem er verpflichtet war. So sah sich die Witwe gezwungen, 1607 nach einer im Oktober ordentlich abgehaltenen Gerichtsverhandlung und nicht eingehaltenen gesetzten Fristen, die aufgelaufenen Schulden bei ihm pfänden zu lassen. Aber ihre dazu beauftragten Diener wurden von Schünemann und dem Lauenburger Franz Kracke daran gehindert, das dafür vorgesehene Bier mitzunehmen. Daraufhin wurde Schünemann angedroht, dass er mit seiner Familie und seinem Hab und Gut das Haus zwischen Ostern und Pfingsten 1608 zu verlassen hatte und danach seine Tür vernagelt werden sollte. So suchte Schünemann nun Schutz beim lauenburgischen Herzog, der gern seinen Eid als neuen Untertan annahm und ihn wieder auf die Hofstelle einsetzte.

Um das Recht der Frau von Stiten durchzusetzen, beauftragte der Rat der Stadt Lübeck anfang August 10 Stalldiener und 10 bis 12 Soldaten, die widerrechtlich besetzte Hofstelle für die Frau von Stiten wieder in Besitz zu nehmen und den Schünemann in den Marstall (Gefängnis) zu bringen. Hans Schünemann war aber nicht zu Hause und so wurden nur seine Frau und Kinder wieder aus dem Haus geworfen und alle Türen und Fenster unter Beleidigungen der Frau erneut vernagelt. Die Frau wurde abermals verwarnt, das Haus unter Strafe wieder zu betreten.

Als die Ratsdiener einige Wochen später nochmals Krummesse aufsuchten, um endlich Hans Schümann zu verhaften, hatte sich angeblich Franz Kracke hinter einem Baum versteckt und mit einem „Rohr“ den Ratsdiener Emanuel hinterrücks erschossen. Herzog Franz soll über diese Tat nur gelacht haben und hat den Schünemann ein drittes Mal wieder in seinen Hof eingesetzt. Zudem ließ er jetzt zur Demonstration seiner Macht nun Kanonen auf den Krummesser Kirchturm bringen.

Wer einen Eindruck von der Art Kanonen gewinnen möchte, um die es hier vermutlich ging, dem sei das Torhaus von Gut Seedorf bei Bad Segeberg empfohlen, in dem solche noch heute zu sehen sind.

Lübecker Dombuch: Zwischen dem 31. Octobris und dem 1. Novembris, welches war die Nacht für Aller Heiligen, schickete ein Erbar Rath etliche Soldaten nach Crumesse und ließ der Stitischen Hauß (die Hofstelle Schünemann) abbrennen.

 

weiter s. Schreckensnacht

Herzog Franz II. von Sachsen-Lauenburg
Ausschnitt Karte von ca. 1610: neben der Brücke links der Baum und rechts die Anlegestelle für die Stecknitzkähne
aus:  Umständliche Geschichte der Kaiserl. und des Heil. Römischen Reichs freyen Stadt Lübeck
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