Verkoppelung
Die erste Darstellung der Krummesser Feldmark stammt aus dem Jahr 1609 (Stitensche Karte/Kopie von 1760). Dabei handelte es sich aber nicht um eine Karte nach heutigem Verständnis. Bei dieser Karte sind Maßstab und Entfernungen außer Acht gelassen worden. Wie schon beim Gut beschrieben, handelte es sich um eine Augenscheinkarte, die die Besitzverhältnisse der Witwe von Stiten wiedergeben sollte. Die Ackerflur wird nur grob und als streifige Gewannflur dargestellt. Knicks sind noch nicht vorhanden. Die Fluren sind teilweise nur durch Zäune, Hecken und markante Bäume voneinander getrennt. Die Originalkarte stammte vermutlich von Daniel Frese.
Die nächste bekannte Karte ist eine Abbildung der Großen Heide zwischen Bliestorf, Schenkenberg und Krummesse von 1647. Diese Karte ist vermutlich in Zusammenhang mit den Grenzstreitigkeiten zwischen Bliestorf und Krummesse bzw. zwischen Anton Köhler und Gotthard Brömbsen entstanden. Hier handelt es sich schon um eine maßstabsgerechte Darstellung. Als Urheber ist der Ingenieur Simon Schneider zu vermuten, dem obige Karte von 1609 fälschlicherweise zugeschrieben wurde. Diesen Fehler bzw. Falschdatierung auf 1660 verdanken wir wohl Emil Ferdinand Fehling, der in seiner Geschichte zum Gut Krummesse (in Lübeckische Stadtgüter Bd.2 S.12) angibt, dass es sich um eine Kartenkopie um das Jahr 1760 handelt, die aus der Stitenschen Zeit (1660) stamme. Bedauerlicherweise ist auch die Kartenkopie von 1760 seit Ende des 2. Weltkkrieges verschollen und macht eine Überprüfung unmöglich. So existieren von der Karte nur noch die Nachdrucke in Fehlings "Lübeckischen Stadtgütern" selbst.
Eine erneute Vermessung wurde erst über hundert Jahre später 1760 durch den Lübecker Major Georg Bernhard Schumacher und einem Sächsisch-Lauenburgischen Berater im Auftrag der Hansestadt Lübeck durchgeführt und diente der Stadt als Grundlage zum Kauf des Krummesser Hofes 1762. Der Lübecker Bauhof ließ dann im Jahr 1762 einen Plan von der Hofanlage erstellen (s. Bauhof).
1770 wurde das Große Moor zwischen Krummesse und Beidendorf von Lieutnant Bonsack vermessen (LASH Abt. 232 Nr. 59.1).
1776/77 fand die sogenannte Kurhannoversche Landesaufnahme (s. Blatt 55 Steinhorst) statt. Da das Herzogtum Lauenburg als Teil des Kurfürstentums Hannover 1714 Bestandteil des Britischen Königreiches wurde, kam es hier zu einer der modernsten Vermessungen seiner Zeit. Da das lübsche Gebiet als Ausland galt, wurde dieses natürlich nicht mit abgebildet. Für den Lauenburgischen Teil Krummesses kamen jetzt die höchsten Anweisungen aus dem Kensington Palace in London.
1778/79 wurde die Krummesser Feldmark westlich der Stecknitz von dem aus Leipzig stammenden und seit 1774 in lübeckischen Diensten stehenden Lieutnant Johann Gottlieb Möhring (*1735; + 1820) vermessen (s. AHL Nr. 37). 1782/84 wurde Möhring zusammen mit dem hannoverschen Lieutenant Ludwig Rudolf Wackerhagen (*1753; + 1812) beauftragt, die Feldmark östlich der Stecknitz zu vermessen (s. LASH Abt. 402 A Nr. A5 Ratzeburg Nr. 25.1). Auf dieser Karte ist noch sehr schön die alte Gewannflur mit ihren vielen Schlägen zu erkennen (gelb Kirchenbesitz, blau Bauernvogt Dohrendorf), die die mittelalterliche Dreifelderwirtschaft widerspiegelt. Diese Gewanne wurden noch im Flurzwang d.h. kollektiv bewirtschaftet und die Eigentumsverhältnisse waren schwer bestimmbar. So heißt es anschaulich im Visitationsbericht von 1582 zum Kirchenbesitz "2 Hufen Landes unter der Paueren Acker".
Der östlich der Stecknitz gelegene Teil des Dorfes Krummesse wurde 1789 bis 1790 gemeinschaftlich von der Hansestadt Lübeck und dem Amt Ratzeburg verkoppelt. Die Karte zur durchgeführten Verkoppelung erstellte Major Franz Christian von Benoit (*1729; + 1812) aus Ratzeburg (s. LASH Abt. 402 A 5 Ratzeburg Nr. 25.2). Von der Verkoppelung waren 20 lauenburgische (a. - u.) und 10 lübsche (A. - K.) Hofstellen betroffen (s.a Höfe RZ + Höfe HL) (gelb Kirchenbesitz, blau Bauernvogt Dohrendorf). Deutlich zu erkennen ist die Aufhebung der Gewannflur zu Gunsten zusammengelegter Flächen.
Damit wurde Krummesse erst verhältnismäßig spät verkoppelt. Der westlich der Stecknitz gelegene Teil Krummesses (Hof) wurde sogar noch später, erst 1833 "reguliert". Eine besondere Herausforderung bei der Verkoppelung 1789 stellte die ehemalige "Schünemannsche Hufe = B" dar, die schon seit 1608 wüst lag (s. Schreckensnacht) und seither von der Dorfschaft gemeinschaftlich genutzt wurde (s.a. KARZ Abt. 2 Nr. 684 wüster Hof 1696-1698).
Bei der Verkoppelung unterscheidet man folgende drei Phasen:
1. das Koppelmachen 16 Jhd. -18 Jhd.
2. Setzung und Egalisierung 1789/1790 (RZ), 1830 (HL)
3. Aufhebung der Allmende und Umwandlung in Erbpacht 1789/1790 (RZ), 1864 (HL)
Das dem Bauern bei der Besiedlung bemessene Hufenschlagband wurde im Laufe der Zeit durch Zurodung neuer Gewanne (Kämpe) vermehrt, Neuverteilung ehemals wüstliegender Flächen sowie Erbfolge sind weitere Gründe für die im Laufe der Jahrhunderte immer stärker zunehmende Zersplitterung der Feldmark. Die einzelnen Streifen, auch Stücken genannt, lagen in schmalen Bändern nebeneinander und wurden gemeinschaftlich bewirtschaftet (s. Karte von 1784). Die Erträge waren gering und die genossenschaftliche Nutzung hemmte die Eigeninitiative.
1. das sogenannte “koppelmachen” begann im Lübecker Umland im 16. und 17. Jahrhundert. Später um 1730 betrachtete man hier die Verkoppelung als unerlässliche wirtschaftliche Notwendigkeit. Als Koppeln bezeichnet man umzäunte Landstücke, die außerhalb der Feldgemeinschaft (Gewannflur) in Sondernutzung standen. Die Koppeln entstanden am häufigsten neben dem gemeinschaftlichen Land durch Rodung im Holz (Föhren-, Dollrade-, Heidekoppel) und in der Gemeinen Weide/Heide. Diese ersten Koppeln, wie schon der Name einiger Koppeln verät (z.B. Wiesen- u. Bullenkoppel), dienten ursprünglich der Ochsenmast und Viehzucht, damals ein im Lübecker Umland sehr einträgliches Geschäft.
Das Koppelmachen der Bauern wurde ursprünglich von der Herrschaft allgemein nicht gern gesehen, da es zur Behinderung der Jagd führte und man durch die aufwendige Arbeit des Anlegens einen Verlust an Arbeitskraft bei den Hofdiensten befürchtete. Auch war der Holzverbrauch für die Zäune immens. Diesem Missstand versuchte man später durch Anlegung von lebenden Hecken (später Knicks) entgegen zu wirken.
2. Setzung und Egalisierung: Die kaum noch nachvollziehbaren Besteuerungen der einzelnen Bauernstellen machten Ende des 18. Jhdt. eine neue Setzung (Besteuerung) nötig. Zum Lauenburgischen Meyer-Recht: Die rechtliche Grundlage für das ganze Vorgehen des Amtes stellte die Landesherrliche Resulotion von 1718 dar, die dem Grundherrn z.B. das Versetzen oder Vertauschen der Bauerländereien gestattet. Einschränkend dazu das Königl. Rescribt vom März 1727, wonach diese Vertauschung nur durch eine Regierungs-Commission vorgenommen werden durfte, im Krummesser Fall durch die Herren Amtsschreiber Compe, Lodemann und Kahle sowie Kommissar Kaltenbach.
Die besondere Situation Krummesses einerseits durch die komplizierte Grenzziehung andererseits aber auch durch priviligierte Hofstellen bedingt, machte eine Flurbereinigung und Egalisierung der Hufenstellen nötig. So stellte sich die Situation 1698 im lauenburgischen Teil bspw. wie folgt dar: Der Bauernvogt Junge (Hof d) war zu 20 Rthl. 30ß jährlichen Dienstgeld verpflichtet. Die Hufenstelle Asmus (Hof f) war Abgabenfrei. Halbhufner Weißkopf (Hof g) musste 6 Rthl. 32 ß und Hufner Stau (Hof e) 8 Rthl., 104 Spann- und 52 Handtage jährlich leisten, die 1/4-Hufner Lentz (Hof h) 4 Rthl. 42ß 156 Handtage und Ridder (Hof i) 3 Rthl. 12ß 104 Handtage. Nur 8 Kätner waren tatsächlich gleichgestellt zu jeweils 52 Handtagen und 1 Rthl. 3ß jährlichen Abgaben.
Nach der Verkoppelung 1789/90 wurden die Hand- und Spanndienste abgeschafft und für alle in Dienstgeld umgewandelt.
Die Hufner erhielten 4 M Garten, 72 M Acker, 16 M Wiese, 24 M Moor;
die 1/2-Hufner 2 M Garten, 36 M Acker, 10 M Wiese, 12 M Moor;
die 1/4-Hufner 2 M Garten, 20 M Acker, 6 M Wiese, 8 M Moor
und die Kätner 2 M Garten, 12 Morgen Acker, 4 M Wiese und 6 M. Moor.
3. Aufhebung der Allmende und Umwandlung in Erbpacht: Über die Krummesser Allmende ließ sich bisher wenig finden. Aber im Gegensatz zu übrigen Feldmark war die Allmende bis zur Verkoppelung nicht geteilt. Lübsche wie Lauenburgische (Sächsische) Bauern stellen gemeinsam den Kuh- wie auch den Schweinehirten an und die Weideflächen wurden gemeinsam genutzt. Im Sommer 1673 entbrannte ein Streit zwischen den beiden Parteien über die Anzahl des Viehs, welche die Lübecker Kätner mit auf die Weide schicken dürften. Die Lauenburger wiesen die Hirten an, das Vieh der Lübschen nicht mehr mit zu hüten. Angeblich dürften diese nur eine Kuh und ein Kalb mit auf die Weide schicken und hätten für jedes weitere Stück Vieh 8 Schilling zu entrichten. Gotthard von Brömbsen intervenierte daraufhin beim Ratzeburger Amtmann August Jonas und wies diesen darauf hin, dass es eine solche Vereinbarung nie gegeben hätte und der Amtmann möge doch bitte seine Bauern anweisen, alles beim Alten zu belassen, da sonst bald Mord und Totschlag im Dorf herrschen würden.
Aufgrund einiger angeblicher Unstimmigkeiten der Verkoppelung von 1789/90 werden 1798 einige Nachmessungen vorgenommen (AHL Stadtkassa Nr. 356).
Zur lübschen Verkoppelung
Die Häuerverträge wurden öfter mit Söhnen der bisherigen Besitzer erneuert. Das führte zuweilen zur Verkennung der Rechtslage,indem Kinder um Sukzession in den väterlichen Hof nachsuchten.Die Kämmerei lehnte aber ab, „weil sie so wenig vorhin als jetzt von den Hofstellen, welche sie bewohnen, Eigentümer, sondern nur Mietsleute und Pächter sind, mithin ein Vater keine Nachfolge darin habe versprechen können". Deshalb beschloss sie auch 1789, dass die Verkoppelungskosten von Krummesse „überhaupt ex Publico abgehalten werden" und die Bauern nur mithelfen sollten.
1795 gab die Stadtkasse der Kämmerei auf, sämtlichen Krummesser und Kronsforder Hufnern und Kätnern ihre Verträge zum 1. Mai 1796 aufzukündigen. 1802 wurden mit den Krummessern neue Verträge auf 33 Jahre geschloffen. Die Pächter durften nur mit Erlaubnis der Stadtkasse publizieren. Nach Ablauf der Zeit fielen ihr alle Bauten taxato (der Stadt) anheim. Die Verpflichtung der Dorfeingesessenen zu Hand- und Spanndiensten ist zuerst 1796, dann 1844 für immer abgelöst worden. 1862 wurden die Bauernstellen zu Krummesse und Kronsforde vererbpachtet. Die Verträge haben folgenden Inhalte unter Vorbehalt des Leibeigentums für den Staat wird dem Erbpächter das nutzbare Eigentum übertragen. Er ist befugt, über das (nicht teilbare) Grundstück unter Lebenden und auf den Todesfall frei zu verfügen, dasselbe zu verkaufen, zu verpfänden und im Wege gesetzlicher Erbfolge auf seine Erben zu bringen. Bei allen Eigentumsveränderungen ist die Einwilligung des Finanzdepartements einzuholen. Sie darf nicht verweigert werden, wenn der Wert der Stelle durch die getroffenen Verfügungen nicht vermindert wird und der bisherige Erbpächter seine Verbindlichkeiten erfüllt hat. Der Erbpächter hat einen jährlichen Kanon zu zahlen und kann unter keinen Umständen beanspruchen, dass er ihm ganz oder teilweise erlassen wird. Ist er drei Monate überfällig, so kommt die Stelle zum Zwangsverkauf. Der Kanon ist nur mit beiderseitiger Zustimmung ablösbar. Tritt in der Person des Erbpächters eine Veränderung ein, so ist ein Laudemium (Abgabe an den Lehnsherrn) zu zahlen. Es beträgt für das Kind und Kindeskind 15 Pf. pro Scheffel, bei sonstigen Vererbungen sowie bei allen Veräußerungen 30 Pf. Ein Vorkaufsrecht steht dem Staate hier nicht zu. Die Domäne (Gut) Krummesse wird im ganzen verpachtet.
Karte Crummesser Hof von H. L. Behrens 1839
Flurnamen und Bedeutung
Kamp = Feld
Rott, Rade = Rodung
Koppel = durch Zäune eingefriedetes Feld oder Wiese
Brook = Bruchwald
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Alte Hof (-Koppel)
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Achter Moor (hinter dem Moor)
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Achtstücken / Acht Stücken (-koppel)
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Bauernkoppel (Koppeln der Bauern)
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Beidendorfer Koppel RZ
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Bei den Stegen
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Bornbarg HL (Quellberg)
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Bornwisch HL (Wiese mit Quelle)
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Brookwiese am Vogelsang
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Brücke
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Bornmühle (nach Bachlauf Wyndelborn > s. Mühlen)
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Brömbsenmühle (nach Fam. Brömbsen> s. Mühlen)
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Bullenkoppel, moor
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Burgplatz (hier Burg der Ritter v. Crummesse)
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C s. K
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Deepenbrook RZ (tiefer Bruchwald)
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Dollrade (-koppel)
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Dührkoops Wiese (nach Familie Dürkop)
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Düsterndiek (dunkler Teich) HL
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Flachs Röthe (Flachsrotte, Teich zum verrotten von Flachs)
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Föhren Koppeln (Föhre = Kiefer)
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Furth nach Rundshagen an der Mühlenbek
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Gelben Sand RZ, Beim .. / Flugsand
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Gelben Sands Wiese RZ
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Görskamp, Die Gehre (ger = keilförmiges Land)
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Heidenholz
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Heidekoppel (Vorderste/ + Hinterste) an der Hamburger Landstr.
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Heidkoppel HL
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Hilgenbrenn, -bree, -wisch (bree = Breite der Heiligen, kirchl. Besitz)
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Hinder dem Vogelsang an der Stecknitz
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Hirtenwiese
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Höpfendampf (Hopfen... Damp = Rauch, Qualm)
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Holländerei (s. Holländerei)
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Im Runden Busch
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Holzbude an der Stecknitz
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Kannenbrook (1647 Kana Bruck) HL
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Karren Stücke > Preußenkoppel
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Kährenerwiese
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Käthnerwiesen
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Kleehof am Langen Hoffelde
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Klempauer Kamp RZ (Feld zu Klempau gelegen)
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Köppenbarg (s. Köppenbarg)
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Köpfenendampff (1582) zu Köppenbarg ?
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Kornhufe RZ (Hufe - Landmaß)
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Kiebitzberg, -koppel HL
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Krähenkoppel
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Krummesser Heide
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Krumstücken, Krummen Stücke
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Langenfelde RZ
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Langes Hoffeld (zum Hof gehörig) HL
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Langen Moor RZ
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Lehmjöhren (-koppel) (Jöhrd = Gerte, hiermit vermessen)
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Lüttenkamp Litgen, Beim; Litgen Moor (lit/lüt = klein) RZ
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Lüt(g)enskamp (kleines Feld) zum Hof HL
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Mattenborch (Matte = Maht = gemähtes Gras, -burg) eine bereits lange vergangene Burg
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Meyerholz (-koppel) nahe dem Hof (vermutl. dem Verwalter (Hofmeyer) das Hofes zugehörig)
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Moor, Das RZ, Das Große Moor
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Mühlenberg, -koppel
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Mühlenkamp am Mühlenteich (Feld zur Mühle gehörig)
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Nielandskoppel am Sprickelsort (nie = neu, neugemachte Koppel)
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Nonnenmark auf dem Langen Hoffelde, eine Hölzung (vermutl. Stiftung zu Gunsten eines Nonnenkloster Marienwohlde o. Reinbek so ist z.B. Alheyd Crummesse Priorin des Klosters Reinbek)
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Panghorst
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Peerköst (zur Verköstigung der Pferde)
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Pingsheesch HL (Pfingstfest s. Kirche)
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Pirckhorst (kleine Birkengruppe)
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Rauhe Pirckhorst (s. Ruge u. Pirckhorst)
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Ruge, Große; die Rauhe Horst (rug = rauh) > Peerköst
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Rugenbarg, der Rauhe Berg
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Runden Busch, Im
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Ruschkule RZ
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Sahl
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Sandfelde RZ
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Saukammer RZ Su-Kammer (hier standen vermutl. Koben zur Unterbringung von Schweinen)
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Seeberg RZ
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Scheidekoppel RZ (Grenzkoppel)
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Scheunenkoppel hinter dem Hof HL
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Schmiedekamp, wiese (Feld zur Schmiede gehörig) HL
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Spitzerienkoppel
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Sprengewiese HL / RZ (nach Familie Springer schon seit 1596)
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Sprickelsort / Sprickelnort
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Steinkamp, Steen
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Tannenkoppel RZ
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Vogelsang, -hölzung, -wiese HL (Versteck von Geächteten)
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Waterfohre RZ Wasserfohr, - fahr
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Wenz Kirchhof (ehemals Slavischer Friedhof ?, im kirchl. Besitz)
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Wiesenkoppel an der Stecknitz unter dem Schmiedekamp
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Wisselpohl RZ
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Wulfsrott (-koppel) (Rodung eines Wulfs (Vor- o. Nachname)) HL