top of page

Streit unter Nachbarn

Brömbse contra Wickede 1690/91

Die Besitzer der beiden Güter Krummesse und Bliestorf waren nahe Verwandte, dennoch lebten sie in persönlicher Feindschaft. Das benachbarte Gutsbesitzer über Weideberechtigungen oder über die nicht überall genau bestimmten Grenzen ihrer Ländereien in Streit gerieten, kam oft vor. Hier aber wurde der Streit ein dauernder. Die beiden Güter standen in mehrfacher Beziehung zu einander. Zu Krummesse gehörten drei durch Staudämme getrennte Teiche, die teilweise von Bliestorfer Gebiet eingeschlossen waren. Da der Wasserstand in den verschiedenen Jahreszeiten verschiedene Höhe hatte, konnte es zweifelhaft sein, wie weit das Recht ging, Gras zu mähen und Schilf zu schneiden. Da das Wasser schließlich die Brömsenmühle treiben sollte, musste für regelmäßigen Abfluss gesorgt werden. Dazu waren Aufstauungen notwendig, aber auch richtige Handhabung derselben, damit nicht zu einer Zeit Wassermangel, zu anderer übermäßiger und deshalb gefährlicher Zufluss herrschte. Für das Gut Bliestorf war an einer Stelle eine Viehtränke erforderlich. Auch die Jagd an den Teichen auf wilde Enten und andere Vögel war von Wichtigkeit. Der Weg zur Brömsenmühle ging über Bliestorfer Feld, konnte also auch von Bliestorf aus gesperrt werden. Zur Regelung der Verhältnisse waren 1673 und 1683 Verträge geschlossen worden (s.a. Mühlen). Bei dem Tode des älteren Thomas Heinrich von Wickede war der gleichnamige Sohn noch unmündig. Er erreichte das Mündigkeitsalter erst 1684. Bis dahin bestand eine vormundschaftliche Verwaltung.

Heinrich Brömse war vielfach anderweitig beschäftigt und abwesend, dann vertrat ihn sein Bruder Gotthard. Die Streitigkeiten begannen schon durch die Vormünder. Der Senat, dem sie wegen der nahen Verwandtschaft der Parteien doppelt unangenehm waren, ernannte Kommissarien, um sie zu schlichten, wodurch dem Rechtsgange nicht vorgegriffen wurde, aber es war umsonst.

Die Erbitterung wurde immer größer, nahm einen persönlichen Charakter an und führte zu höchst ärgerlichen Auftritten. An einem Sonntag im März 1690 traf Wickede, als er im Wagen aus der Kirche kam, mit Gotthard Brömse, der zu Fuße war, auf der Landstraße zusammen, und es entstand ein so lebhafter Wortwechsel zwischen Beiden, dass zuletzt Brömse dem Wickede mit der Gerte einen Schlag auf den Kopf gab. Wickede nahm es hin, sann aber auf Rache, verschob sie lange, vergaß sie aber nicht. Im Herbst des Jahres fuhr er an einem Sonntag mit zwei Brüdern und drei Dienern aus, in der Absicht und Hoffnung, sich irgendwo der Person des Gotthard Brömse zu bemächtigen. Da er seinen Zweck nicht erreichte, ersann er etwas Anderes. Am Pfingstsonntag des folgenden Jahres erschien er in einen alten schlechten Mantel gehüllt, mit einer herabhängenden Perücke, altem Hut, langem schwarzem Bart und dadurch bis zur Unkenntlichkeit entstellt, in der Kirche zu Krummesse, wo die Gemeinde zahlreich versammelt war, stellte sich an einem Platz, wo man ihn nicht leicht sehen konnte, und als Gotthard Brömse eintrat und in seinen Kirchenstuhl gehen wollte, gab er ihm von hinten einen heftigen Schlag mit der Peitsche ins Gesicht, gerade in dem Augenblick, als Pastor Johann Hacke im Begriff war, auf die Kanzel zu steigen, und die Gemeinde das Lied sang: Komm, heiliger Geist. Dann entwich er durch eine offen gehaltene Seitentür und eilte schnellen Laufes bis zu einer Stelle, wo er eine Wache zu seinem Schutze aufgestellt hatte, Mantel, Perücke, Hut und auch den Degen, „welchen sonsten Cavaliere bis zum letzten Blutstropfen mainteniren wollen," unterwegs verlierend. Gotthard Brömse rief ihm eine Menge kräftiger Schimpfwörter nach, der ebenfalls anwesende Bruder Heinrich tat dasselbe, einholen konnten sie ihn nicht. Der Gottesdienst war gestört.

Der Lübecker Rat verurteilte Wickede daraufhin zu 2000 Talern, belegte aber auch die beiden Brömses mit hoher Strafe, forderte von ihnen wie von Wickede eine Kaution von 6000 Talern, dass sie sich weiterer Tätlichkeiten enthalten sollten, gab ihnen bis zur Entrichtung der Summe Hausarrest und legte ihnen eine Wache ins Haus. Es scheint für Brömse leichter gewesen zu sein, die Forderungen des Rats zu erfüllen, als für Wickede. Die Kaution erklärte er für ganz unnötig, da er nach dem Vorgefallenen den Wickede „nicht einmal mit einer Zange anfassen würde." Er hatte aber schon früher gegen eine vom Rat im Verwaltungswege erlassene Verfügung nicht bei dem Reichskammergericht, sondern, wie es ihm freistand, bei dem Kaiserlichen Reichshofrat in Wien Beschwerde eingelegt und bestritt nun dem Rat jede Zuständigkeit in der ganzen Streitsache. Das Ende des Prozesses, wenn er überhaupt ein Ende gefunden hat, erlebte er nicht, er starb 1695.

Wickede hat längere Haft erduldet. Das Gut Bliestorf hatte er schon zu Anfang des Jahres 1691 an den unverheirateten Bruder seiner Ehefrau, Heinrich Nicolaus von Brömse, verkauft, vielleicht nur zum Schein, um mit Grund behaupten zu können, dass er außer aller Verantwortlichkeit für das sei, was von Seiten des Gutsherrn oder der Gutsangehörigen geschehe. Wenigstens ist das von den Gegnern immer mit Entschiedenheit behauptet worden. Jedenfalls ist er später nach dem Tode des Heinrich Nicolaus von Brömse, der 1707 unverheirathet starb, wieder Eigentümer gewesen.

aus "Die Lübschen Landgüter" von Dr. C. Wehrmann  ZVLGA 1898

Wappen-von-Wickede-2.png
bottom of page